Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

  1. Gegenstand der Lieferung wird in jeder Offerte und Auftragsbestätigung umschrieben. Für jede von uns auszuführende Lieferung sind die nachstehenden Bedingungen massgebend.
  2. Lieferfrist: Alle unsere Angaben über Lieferfristen erfolgen nach bestem Ermessen. Sind aber unverbindlich. Ausgeschlossen sind jegliche Ansprüche aus etwaigem Verzug. Insbesondere auch Schadensersatzansprüche, Vertragsstrafen u.a.
  3. Gewicht, Stückzahl und Abmessung werden nach Möglichkeit eingehalten. Schwankungen bis zu  10 % sind fabrikationsbedingt und können nicht beanstandet werden.
  4. Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten des Empfängers. Sendungen mit Post und Spedition sind versichert. Schäden müssen unverzüglich mit Schadensrapport der Post, dem Paketdienst resp. dem Spediteur gemeldet werden.
  5. Die Verpackung wird billigst verrechnet und nicht zurückgenommen.
  6. Schönheitsfehler wie geringe Massabweichungen, geringfügige Kratzer und kleine Lufteinschlüsse können nicht beanstandet werden. Reklamationen sind innerhalb von 8 Tagen anzuzeigen. Für nachweislich durch unser Verschulden entstandene Mängel leisten wir im Höchstfall kostenlosen Ersatz. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
    Für vom Auftraggeber gelieferte Materialien und Teile ist jede Haftung und Ersatzleistung ausgeschlossen.
  7. Masstoleranzen für Dreh- und Frästeile aus Kunststoffen richten sich ausschliesslich nach DIN ISO 2768-1 mittel. In Ausnahmefällen wird nach Genauigkeitsgrad fein bearbeitet.
  8. Preisgrundlage für Zeichnungs-Teile sind angelieferte Step-Daten. Bei fehlenden Step-Daten behalten wir uns vor, die Datenerstellung nach Aufwand zu verrechnen.
  9. Preise verstehen sich ab Werk Oberglatt, netto exklusiv MwSt. und Verpackung. Lohn- und Materialpreiserhöhungen, die zwei Monate nach Auftragserteilung eintreten, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Mindestfaktura beträgt netto Fr. 100.-
  10. Eigentumsvorbehalt machen wir bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises geltend. Eine Rücknahmeverpflichtung besteht für uns nicht. Bei einer Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Verstösst er gegen diese Verpflichtung, so ist er uns gegenüber schadensersatzpflichtig.
  11. Zahlungsbedingung: 30 Tage rein netto. Mahnspesen und Verzugszinsen werden berechnet.
  12. Werkzeuge und Formen, inklusive Zubehörteile bleiben stets in unserem Besitz, auch wenn der Besteller einen Anteil oder gar die ganzen Kosten an die Herstellung derselben geleistet hat. Dagegen verpflichten wir uns in diesem Falle, ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden, aus den entsprechenden Werkzeugen keine Stücke für Drittpersonen zu fabrizieren. Wir bewahren die Werkzeuge für Nachbestellungen sorgfältig auf, während zwei Jahren seit der letzten Lieferung. Für eine weitere Aufbewahrung trägt der Besteller die Folgekosten.
  13. Auf Wunsch angefertigte Angebotsmuster werden gesondert berechnet.
  14. Vertragsverletzungen berechtigen uns, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
  15. Etwaige mündliche Absprachen, insbesondere auch solche mit unserem Vertreter, haben keine Gültigkeit.
  16. Unsere Vertreter sind zum Empfang von Geld nur dann berechtigt, wenn sie mit einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht, aus der auch die Höhe des Geldempfanges ersichtlich ist, ausgestattet sind: Im Streitfalle obliegt die Beweislast dem Auftraggeber.
  17. Erfüllungsort und Gerichtstand für alle aus Rechtsverhältnis zwischen Besteller und Lieferant erwachsenden Verbindlichkeiten ist Bülach.

Unsere früheren allgemeinen Lieferbedingungen werden durch die vorstehenden aufgehoben.

Acryline, Oberglatt Juli 2019